Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Der Bereich wird laufend aktualisiert und erweitert. Falls Sie einen Vorschlag haben, was ergänzt werden sollte, schreiben Sie gerne eine Mail.
Wie werde ich Mitglied im Verein?
Um Mitglied im KGV Natruper Tor zu werden, muss man sich persönlich beim Vorstand vorstellen. Dies ist zwei Mal im Monat bei den Sprechstunden möglich (Termine siehe HIER). Zusätzlich muss das Antragsformular ausgefüllt abgegeben werden.
Der Vorstand entscheidet in seinen Vorstandssitzungen über die Mitgliedsanträge.
Werden Sie als Mitglied abgelehnt, erhalten Sie schriftlich eine Absage.
Hat der Vorstand die Absicht, Sie als Mitglied aufzunehmen, erhalten Sie eine Rechnung über die Aufnahmegebühr (25,00€) sowie die Mitgliedschaftsgebühr für passive Mitglieder (35,00€) mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Verstreicht das Zahlungsziel, wertet der Vorstand dies als Ablehnung der Mitgliedschaft und löscht Ihre Daten. Wird die Rechnung innerhalb der 14 Tage beglichen, sind Sie erfolgreich Mitglied im Verein geworden.
Gespräche über das Pachten eines Gartens starten grundsätzlich erst nach erfolgreicher Aufnahme als Mitglied in den Verein. Selbstverständlich können Sie schon im Vorfeld Interesse an einem bestimmten Garten bekunden, eine Verpachtung ist aber nur an Vereinsmitglieder möglich!
Gibt es ein Regelwerk für den Verein oder den Garten?
Ja, zum einen die Vereinssatzung und zum anderen die Gartenordnung. Beide Dokumente sind für alle Vereinsmitglieder bindend. Zuwiderhandlungen gegen die Satzung oder Gartenordnung können zum Ausschluss aus dem Verein führen.
Beide Dokumente werden einem bei Unterzeichnung des Pachtvertrages ausgehändigt und stehen darüber hinaus auf unserer Homepage im Bereich Dokumente zum Download bereit.
Gibt es einen Lageplan der Gartenanlage?
Ja, den Übersichtsplan jeder Parzelle und der gesamten Anlage finden Sie HIER.
Was kostet ein Garten?
Um einen Garten pachten zu können, muss man Mitglied im KGV Natruper Tor sein. Folgende Kosten fallen aktuell im Jahr für den Garten an:
Mitgliedschaftsgebühr KGV Natruper Tor | 70,00 € |
Mitgliedschaftsgebühr Bezirksverband OS | 3,00 € |
FED-Versicherung | 35,00 € |
Wasserversorgungszulage | 9,00 € |
Gartenpacht pro m² | 0,26 € |
Anteil an Pachtgebühr für Vereinsgelände | Preis ändert sich jedes Jahr (wird 2026 erstmalig erhoben) |
Wasserverbrauch aus dem Vorjahr pro m³ | Preis ändert sich jedes Jahr (2024: 3,65 €) |
Ggf. können jährlich weitere Kosten für Zusatzversicherungen anfallen. Diese können auf Wunsch abgeschlossen werden und sind nicht verpflichtend.
Unfallversicherung | 3,00 € |
FED+ (je 500€ Höherversicherung) | Gebäude: 1,00 € Inhalt: 4,00 € |
Solaranlage (je 200€ Versicherungssumme) | 10,00 € |
Stromaggregate (je 500€ Versicherungssumme) | 7,00 € |
Weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen finden Sie in Ihrem FED-Merkblatt (siehe auch HIER).
Kann ich meine Rechnung auch in Raten zahlen?
Prinzipiell ist eine Zahlung der Vereinsrechnung in Raten möglich. Voraussetzung dafür ist, dass eine SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, damit die Raten immer zum 15. eines Monats eingezogen werden können.
Zudem muss beim ersten Mal der Antrag auf Ratenzahlung für das Folgejahr formlos per Brief oder Mail bis spätestens zum 15. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden.
Ich möchte meine Rechnung per E-Mail erhalten. Was muss ich dafür tun?
Wenn Sie die Rechnungen und ggf. Zahlungserinnerungen oder Mahnungen per E-Mail erhalten wollen, schreiben Sie bitte an folgende Mail-Adresse:
Gibt es Pflichttermine im Jahr?
Ja, zweimal im Jahr ist jeder Gartenpächter verpflichtet, um Punkt 10 Uhr in seinem Garten zu sein – beim Anstellen des Wassers im März und beim Abstellen des Wassers im November. Die Termine werden i.d.R. zu Beginn des Jahres auf der Homepage veröffentlicht. Zudem wird mit genügend Vorlauf auch in den Schaukästen und über den Gartenfreund auf diese beiden Termine hingewiesen.
Ist man an den Terminen nicht um Punkt 10 Uhr im Garten, wird laut Mitgliederbeschluss vom 09.03.2024 eine Strafgebühr i.H.v. 50€ fällig, da durch die Abwesenheit der Prozess des Wasseran- & abstellen erheblich verzögert wird und es eine Menge Mehrarbeit für die Obleute bedeutet.
Sollte man an den Terminen verhindert sein, kann man sich durch Gartenfreunde vertreten lassen oder im Vorfeld mit der zuständigen Obperson sprechen – Hauptsache es ist jemand um 10 Uhr im Garten!
Was ist Gemeinschaftsarbeit und was passiert, wenn ich sie nicht ableiste?
Jedes aktive Vereinsmitglied muss 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr leisten. Zweimal im Jahr finden „Große Gemeinschaftsarbeiten“ statt (Termine werden auf der Homepage, in den Schaukästen und über den Gartenfreund mitgeteilt), bei denen jeweils 4 Stunden geleistet werden können (z.B. Laub fegen, Hecken schneiden, etc.).
Zusätzlich zu den beiden großen Gemeinschaftsarbeiten bieten die Obleute auch weitere Arbeiten im laufenden Jahr an. Zum Beispiel muss ein leerstehender Garten aufgeräumt, ein Wasserleitungsschacht gegraben oder eine Blumenbeet gepflegt werden.
Hat man bis zum Ende des Jahres nicht seine 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit erbracht, werden die fehlenden Stunden mit je 10€ Gebühr in Rechnung gestellt.
Kann ich meinen Garten nutzen wie ich will?
Ja und nein. Laut Urteil des Bundesgerichtshof vom 17.06.2004 (III ZR 281/03) ist mindestens ein Drittel der Pachtfläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen! Der Anbau von Obst und Gemüse ist entsprechend verpflichtend (bei einer Gartengröße von beispielsweise 300m² auf mindestens 100m²). Wird dieser Auflage nicht nachgekommen, kann der Unterpachtvertrag vereinsseitig gekündigt werden.
Die verbleibenden zwei Drittel der Gartenfläche können nach eigenem Wunsch gestaltet werden. Die Laube inkl. Sitzbereich darf jedoch 24m² Fläche nicht überschreiten. Weitere überdachte Flächen sind ohne Genehmigung durch den Vorstand (siehe auch „Bauanträge“) nicht erlaubt.
Es empfiehlt sich, im Garten eine gute Mischung aus Bereichen zum Obst- & Gemüseanbau, zur Erholung und der naturnahen Gestaltung zu finden.
Wofür brauche ich einen Bauantrag?
Ein Bauantrag ist für jede erdverbundene Bautätigkeit einzureichen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Genehmigung des Antrages durch den Vorstand begonnen werden!
Erdverbundene Baumaßnahmen sind z.B. Hochbeet, überdachtes Beet (z.B. Tomatenunterstand), Steingrill, Gewächshaus, Geräteschuppen, Laube etc.
Für den Bauantrag einer Laube wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. von 5€ durch den Bezirksverband erhoben. Die 5€ werden vom KGV Natruper Tor in Rechnung gestellt und anschließend an den Bezirksverband weitergeleitet.
Gibt es im Garten Strom?
Nein, im KGV Natruper Tor hat jeder Garten einen Wasseranschluss, aber keinen Strom.
Es ist jedoch möglich, sich eine Solaranlage auf das Dach der Laube zu bauen. Die Solarzelle darf nicht größer als 1m² sein und der Aufbau muss im Vorfeld durch den Vorstand genehmigt werden (Bauantrag).
Meine Wasseruhr ist kaputt oder 10 Jahre alt. Wo kriege ich eine neue?
Nach spätestens 10 Jahren muss die Wasseruhr getauscht werden. Ist die Uhr kaputt, ist natürlich auch ein Wechsel notwendig.
Eine neue Uhr kann über den Verein erworben werden. Dazu muss mit dem 2. Vorsitzenden Kontakt aufgenommen werden (die Obleute können einen Kontakt herstellen) und zum dann vereinbarten Termin die alte Wasseruhr mitgebracht werden.
Sollte man sich selbst eine Uhr besorgen, muss diese unbedingt für den Außenbereich geeignet sein. Zudem ist die Uhr inkl. Kaufbeleg dem Vorstand vorzuzeigen: der aktuelle Stand und die Eichung müssen erfasst werden.
Muss ich meine Hecke schneiden?
Zwischen dem 1. Juli und 31. August muss die Hecke geschnitten werden. Davor oder danach ist der Heckenschnitt verboten!
Innenhecken dürfen eine Höhe von 1,20m nicht überschreiten, Außenhecken (Hecken am Außengelände des Vereins) dürfen maximal 1,80m hoch sein.
Ich kann nicht zur Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung kommen. Kann ich mein Stimmrecht übertragen?
Ja, das Stimmrecht kann übertragen werden. Siehe dazu auch die Vereinssatzung Ziffer 6.2:
Das Stimmrecht kann schriftlich an den Ehepartner/Ehepartnerin, einen Lebensgefährten/Lebensgefährtin in eingetragener Lebensgemeinschaft oder an ein anderes Vereinsmitglied übertragen werden. Einem Vereinsmitglied kann nicht mehr als eine Stimme übertragen werden.
Die Übertragung des Stimmrechts muss schriftlich erfolgen und die Person, die das Stimmrecht erhält, muss sich bei Einlass mit einem gültigen Dokument (Personalausweis, Führerschein, etc.) ausweisen können.
Der Verein bietet einen Vordruck an, mit dem das Stimmrecht übertragen werden kann (siehe HIER).
Ich möchte per E-Mail Kontakt zu einem Vorstandsmitglied oder Obmann/Obfrau aufnehmen. Geht das?
Zum Teil. Die meisten Vorstandsmitglieder haben eine eigene E-Mail-Adresse, ebenso manche Obleute. Diese E-Mail-Adressen wurden auf individuellen Wunsch eingerichtet, daher haben nicht alle Vorstandsmitglied und Obleute eine eigene E-Mail-Adresse. Die vorhandenen E-Mail-Adressen können HIER eingesehen werden.
Ich möchte meinen Garten aufgeben. Wie geht das?
Der Unterpachtvertrag kann jederzeit mittels des Kündigungsformulars des Vereins gekündigt werden. Es gelten jedoch bestimmte Fristen, die zu beachten sind:
Eine Kündigung vor dem 3. Werktag im August führt zu einem Ende des Unterpachtvertrages am 30.11. des laufenden Jahres!
Eine Kündigung nach dem 3. Werktag im August für zu einem Ende des Unterpachtvertrages am 30.11. des folgenden Jahres!
Bis zum Ende des Unterpachtvertrages sind alle Kosten weiterhin zu zahlen.
Falls Sie den Garten schon vor dem 30.11. abgeben möchten, können Sie dies auf dem Kündigungsformular vermerken. Der Vorstand sucht dann einen geeigneten Nachpächter zu dem von Ihnen angegebenen Datum, ab welchem der Garten frei wird. Sobald der Garten neu verpachtet ist, erhalten Sie die schon für das ganze Jahr gezahlte Gartenpacht entsprechend der verbleibenden Monate erstattet.
Wird die Mitgliedschaft ebenso gekündigt, gilt wie beim Unterpachtvertrag:
vor dem 3. Werktag im August = Ende der Mitgliedschaft zum 31.12. des aktuellen Jahres
nach dem 3. Werktag im August = Ende der Mitgliedschaft zum 31.12. des nächsten Jahres
WICHTIG: Es entscheidet laut Satzung immer der Vorstand, wer welchen Garten pachten kann. Ein eigenmächtiger „Verkauf“ des Gartens z.B. über eBay Kleinanzeigen ist daher verboten! Sollten Sie einen Interessenten für Ihren Garten haben, kommen Sie gerne gemeinsam in unsere Sprechstunde für ein persönliches Gespräch.