Stimmrechtsübertragung

Liebe Vereinsmitglieder,
laut unserer Satzung Ziffer 6.2 ist es erlaubt, seine Stimme für Wahlen und Abstimmungen bei der Jahreshauptversammlung an eine andere Person zu übertragen, wenn man selbst nicht teilnehmen kann.

Bitte beachtet, dass hierfür das Stimmrecht schriftlich übertragen werden muss. Das bedeutet, die Person, die für euch zur Versammlung kommt, muss ein unterschriebenes Schriftstück vorlegen, aus dem hervorgeht, wer wem das Stimmrecht überträgt, und zusätzlich zur Überprüfung einen gültigen Ausweis vorzeigen. Ohne diese beiden Nachweise kann das Stimmrecht nicht übertragen werden!

Auf unserer Homepage findet Ihr einen Vordruck, der alle notwendigen Daten für die Stimmrechtsübertragung enthält. Nutzt ihn gerne, wenn ihr aufgrund von Abwesenheit eure Stimme jemand anderem übertragen wollt.